Bitumen-FAQ

Kaltselbstklebende Bitumenbahnen können ohne Zusatzmaßnahmen bis zu einer Temperatur von 10 °C eingesetzt werden. Zusatzmaßnahmen können beispielsweise eine thermische Aktivierung oder Einhausung sein.

Bahnen mit Aluminiumeinlage kennt die DIN 18533 (DIN für erdberührte Bauteile) nicht. In dieser Norm werden nur Bitumenbahnen und keine Dampfsperren erwähnt. Analog sind nur Bitumenbahnen und keine Dampfsperren einzusetzen.

Bitumenbahnen sollten immer eine Trennlage zu Holz und Holzwerkstoffen aufweisen und sind mechanisch zu fixieren.

Bitumenbestandsdächer müssen den Schutz gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) aufweisen. Sollte dies der Fall sein, kann eine Regenerationslage – beispielsweise PrimoSan 65 – aufgebracht werden. Jedoch sind Anschlüsse immer zweilagig auszuführen.

Bitumen ist ein Naturprodukt und enthält weder Schwermetalle noch Asbest.

Nein, MOGAT-Bitumenbahnen sind genormte Produkte, die ohne Zulassung eingebaut werden können.

Im Innenraum dürfen nur lösemittelfreie Voranstriche eingesetzt werden. Hier eignet sich beispielsweise MOGAT Voranstrich HF.

Ja, Dächer sind regelmäßig zu warten und zu begehen. Eine solche Inspektion sollte mindestens einmal im Jahr erfolgen.

Mit dem Begriff „harte Bedachung“ beschreibt man den Schutz gegen Flugfeuer und strahlende Wärme. Damit ist gemeint, dass ein Dach beispielsweise gegen eine Sylvester-Rakete oder den Funkenflug beim Brand eines Nachbargebäudes in gewissem Sinne „resistent“ ist. Der Schutz gegen Flugfeuer und strahlende Wärme wird immer durch die oberste Schicht auf dem Dach übernommen – jedoch liegt hier stets eine Systemprüfung des gesamten Dachaufbaus zugrunde. Die Erfüllung des Schutzes gegen Flugfeuer und strahlende Wärme wird von den jeweiligen Landesbauordnungen vorgeschrieben. Zudem verlangen Gebäudeversicherer diesen Nachweis.

Stehendes Wasser kann zu einer thermischen und mechanischen Belastung auf einem Dach führen. Dächer sollten daher immer ausreichend Gefälle aufweisen, um stehendes Wasser zu vermeiden. Sollte kein Gefälle eingebaut werden können, sind gemäß DIN 18533 die entsprechenden Bahnen zu wählen.

Selbstkompostierende Flachdächer sind schadensträchtige Konstruktionen mit einer Dampfsperre im Innenraum, einer Zwischensparrendämmung, einer oberseitigen Holzschalung (Holztragkonstruktion) sowie einer oberseitigen Abdichtung, unmittelbar auf der Holzschalung. Bei einer fehlerhaft angeschlossenen oder defekten Dampfsperre kann sich Feuchtigkeit an den Holzelementen und an der Dämmung niederschlagen und so zu Schäden führen. Bestmöglich sollte der Hohlraum der Sparren immer leer gelassen werden und eine auf der Tragschale liegende Dampfsperre sowie eine obenliegende Dämmung und Abdichtung geplant werden.

Ja, gemäß DIN 18533 dürfen Nähte gegen den Wasserlauf ausgeführt werden. Bitumen wird homogen verschweißt und stellt so, bei einer fachgerechten Verschweißung, keinen Mangel dar.

Die Behelfsabdichtung ist eine Abdichtung während der Bauphase, die temporär standhält. Behelfsabdichtungen werden in der Regel aus Dampfsperren hergestellt, verbleiben später auf dem Dach und erfüllen die Dampfsperrwirkung. Mit kaltselbstklebenden Bahnen, die in der Naht thermisch aktiviert werden, kann eine Behelfsabdichtung für einen Zeitraum von ca. 2 Wochen hergestellt werden. Bei einfachen Bitumenschweißbahnen (inkl. Dampfsperren) sind Behelfsabdichtungen bei freier Bewitterung für einen Zeitraum von ca. 6 Wochen möglich. Bei Elastomerbitumenbahnen (inkl. Dampfsperren) können bis zu 6 Monate realisiert werden. Behelfsabdichtungen sind allerdings regelmäßig zu kontrollieren und für den Baustellenverkehr zu schützen.

Der Untergrund sollte trocken, fettfrei und tragfähig sein. Allgemein gilt, dass Beton nach ca. 28 Tagen vollständig ausgehärtet ist. Sinterschichten – das sind feine, aufgestiegene Bestandteile im Beton, die sich lösen – sind beispielsweise durch Schleifen zu entfernen.

Die Feuchtigkeit eines Betons sollte beim Aufbringen eines Bitumenvoranstriches nicht höher als 10 Masseprozent sein.

Durch ein Gebläse (z. B. Laubbläser) können Flächen getrocknet werden. Der Einsatz eines Brenners ist hingegen nicht zu empfehlen, da hier Feuchtigkeit aus dem Untergrund nachgezogen wird.

An- und Abschlüsse sind immer mindestens zweilagig auszuführen und müssen 15 cm über die wasserführende Ebene geführt werden. Zudem sind Bahnen am oberen Ende gegen Abrutschen mechanisch zu fixieren.

Bahnen sollten immer im Lagenversatz verlegt werden. Kreuzverbände sind zu vermeiden.

Dämmstoffe sollten immer gemäß den Ansprüchen des Objektes gewählt werden. EPS sollte vor verspiegelten Flächen vermieden werden. Ferner sollte bei genutzten Dächern auf die Druckfestigkeit geachtet werden.